Brandschutz
Beratung & Überprüfung
Brandschutz
Die Anforderungen und Vorgaben des Brandschutzes sind in einer Vielzahl von Gesetzen, Vorschriften und Richtlinien, wie z. B. dem Feuerpolizei‑, Luftreinhalte, sowie Heizungs- und Klimaanlagengesetz, der Bauordnung sowie in zahlreichen weiteren Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien definiert.
Der Sinn all dieser Regeln ist der Schutz von Leib und Leben, der Umwelt sowie der öffentlichen Sicherheit.
Der vorbeugende Brandschutz ist der mit Abstand wichtigste Bereich zur Verhinderung von Bränden.
Bei den regelmäßigen Kehrungen bzw. Überprüfungen bei der Befundung von Feuerstätten, bei der Bauabnahme oder bei der Reinigung von Feuerstätten und Verbindungsstücken erkennen wir mögliche Gefahrenlagen, bevor es zum Schadensfall kommt.
Wir überprüfen bei den regelmäßigen Kontrollen sämtliche fanggebundene Verbrennungseinrichtungen, die bestehenden Abgasanlagen sowie die Verbindungsstücke. Außerdem achten wir auf das Freibleiben von Fluchtwegen in Stiegenhäusern.
Fluchtwegprüfung
hre “Wiener Rauchfangkehrer” richten in einer Schwerpunktaktion gerade Ihr Augenmerk besonders auf das Thema Fluchtwege.
WIENER RAUCHFANGKEHRER | AKTUELLES
Bei einem Notfall steht Ihre Sicherheit und die Ihrer Mitbewohner an oberster Stelle. Das schnelle und geordnete Verlassen eines Gebäudes und der ungehinderte, schnelle Zugang für die Rettungskräfte kann lebensrettend sein.
Daher sorgen wir durch regelmäßige Überprüfungen dafür, dass die Fluchtwege in Ihrem Gebäude frei und leicht erreichbar sind. Alle Gegenstände, die Fluchtwege einengen, umfallen können oder verschiebbar sind sowie selbst Feuer fangen können, müssen laut dem Wiener Feuerpolizeigesetz entfernt werden.
Diese dürfen sich auch nicht im Nahbereich von Abgas- und Feuerungsanlagen befinden. Als Fluchtweg gelten alle Flure, Treppen und Ausgänge ins Freie, über die Menschen bei Gefahr bauliche Anlagen verlassen und sich in Sicherheit bringen können.