Abgasmessungen
Gasfeuerstätten & Ölheizungen
Wir sind vom Magistrat der Stadt Wien befugt, die gesetzlich vorgeschriebenen Abgasmessungen am Ihrer Gasfeuerstätte, Ölheizung oder Festbrennstoffheizung durchzuführen.
Hierbei gilt, dass Gasfeuerstätten bis zu 26 kW alle 4 Jahre und Gasfeuerstätten, Festbrennstoffheizungen und Ölheizungen ab 26 kW bis zu 50 kW alle 2 Jahre überprüft werden müssen. Sämtliche Feuerstätten ab einer Nennwärmeleistung von 50 kW müssen jährlich geprüft werden.
Bei dieser vorgeschriebenen Abgasmessung werden die Mengen der chemischen Bestandteile des Abgases wie Kohlenmonoxid und Stickoxide sowie der Abgasverlust geprüft. Dabei dürfen die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte für diese Werte nicht überschritten werden.
Nach der Abgasmessung erhalten Sie von uns einen Prüfbefund und — bei einem positiven Ergebnis — eine Prüfplakette, die an der Feuerstätte angebracht wird. Bei der Überschreitung eines oder mehrerer Grenzwerte muss ein Fachunternehmen mit der Behebung des Mangels beauftragt werden.
Das Vorhandensein einer gültigen Prüfplakette wird von uns im Zuge der jährlichen Hauptkehrung bzw. Hauptüberprüfung überprüft.