Hauptkehrung

1x jährlich | Inklusive Prüfung der ausreichenden Verbrennungsluftzufuhr.

Ein­mal jähr­lich ist in jedem Wohn­haus oder in jeder Woh­nung eine Haupt­keh­rung durch­füh­ren zu lassen.

Wir über­prü­fen dabei sämt­li­che Feu­er­stät­ten auf ihre Funk­ti­ons­tüch­tig­keit, auf bau- und feu­er­po­li­zei­li­che Män­gel und ob eine aus­rei­chen­de Ver­bren­nungs­luft­zu­fuhr vor­han­den ist.

Im Zuge des­sen müs­sen auch Feu­er­stät­ten, die der­zeit nicht in Betrieb sind, auf ihre ein­wand­freie Funk­ti­on über­prüft werden.

Wich­tig ist, dass bei dem Ter­min der Haupt­keh­rung sämt­li­che Feu­er­stät­ten samt Rauch- und Abgas­roh­ren sowie die Putz­tür­chen für den Rauch­fang­keh­rer frei zugäng­lich sind.

Eine gewis­se Staub­ent­wick­lung bei der Keh­rung ist nahe­zu unver­meid­bar. Wir bemü­hen uns selbst­ver­ständ­lich, Ver­schmut­zun­gen in Ihrem Wohn­be­reich zu vermeiden.

Der Ter­min für Ihre Haupt­keh­rung wird Ihnen recht­zei­tig mit­tels Haupt­kehr­pla­kat im Stie­gen­haus mit­ge­teilt . Sie soll­ten an dem ange­kün­dig­ten Haupt­kehr­ter­min unbe­dingt anwe­send sein. Unser Team bemüht sich, Ihre Zeit so kurz wie nötig in Anspruch zu nehmen.

Soll­ten Sie die­sen Ter­min jedoch ver­säu­men, so besteht die Mög­lich­keit, die Über­prü­fung am nächs­ten Kehr­ter­min ohne Mehr­kos­ten nach­ho­len zu las­sen. Sie kön­nen die Über­prü­fung auch an einem ande­ren, von Ihnen gewähl­ten Ter­min durch­füh­ren las­sen. Die­se sepa­ra­te Bestel­lung ist jedoch kostenpflichtig.

Nähe­re Infor­ma­tio­nen zum The­ma fin­den Sie im Info-Fol­der “HAUPTKEHRUNGEN”.

Unter die­sem LINK kön­nen Sie Ihre nächs­ten Kehr­ter­mi­ne einsehen.